Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 1. Januar 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der deedock GmbH, Kleinallee 77b, 20457 Hamburg, nachfolgend „deedock“ genannt, gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, deedock stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu. Gegenstand der AGB sind insbesondere ingenieurtechnische Beratungsleistungen, Planungen und Projektsteuerungen im Bereich Wasserbau, Hafeninfrastruktur und industrieller Anlagentechnik nach deutschen Normen (DIN) und wasserrechtlichen Vorschriften (WHG).
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen deedock und dem Auftraggeber für alle Angebote, Leistungsbeschreibungen und Verträge. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder dem Angebotsschreiben. deedock erbringt ihre Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den einschlägigen DIN-Normen (DIN 19700, DIN 19704, DIN 1054) sowie den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der Hamburgischen Bauordnung.
- Die Leistungen umfassen technische Beratung, Planung, Berechnung, Ausschreibung und Bauüberwachung.
- Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
- Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch deedock.
2. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder nach individueller Vereinbarung im Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist behält sich deedock das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
- Teilrechnungen sind nach erbrachten Leistungsabschnitten zulässig.
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, deedock alle für die Planung und Ausführung erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere Bestandspläne, Baugrundgutachten, behördliche Genehmigungen und Angaben zu bestehenden Anlagen. Verzögert sich die Leistungserbringung durch fehlende oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers, so ist deedock berechtigt, eine angemessene Frist zu setzen und nach deren Ablauf die weitere Bearbeitung einzustellen.
- Der Auftraggeber trägt die Kosten für erforderliche Nachbesserungen aufgrund unvollständiger Angaben.
- Bei Verzug des Auftraggebers kann deedock eine angemessene Fristverlängerung verlangen.
- Der Auftraggeber hat deedock unverzüglich über Änderungen der Randbedingungen zu informieren.
4. Haftung und Gewährleistung
deedock haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden haftet deedock nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung, es sei denn, gesetzliche Vorschriften sehen eine längere Frist vor.
- Die Haftung für Mängel an Planungsleistungen ist auf die Nachbesserung beschränkt.
- Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle von deedock erstellten Planungsunterlagen, Berechnungen, Zeichnungen, Gutachten und sonstigen Arbeitsergebnisse (nachfolgend „Leistungsergebnisse“) sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Leistungsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von deedock.
- Die Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung von deedock nicht gestattet.
- Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist deedock berechtigt, eine angemessene Lizenzgebühr zu verlangen.
- Nach vollständiger Bezahlung der Vergütung gehen die Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.
6. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu behandeln. deedock verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen.
- Die Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
- deedock ist berechtigt, zur Leistungserbringung Auftragsverarbeiter einzusetzen.
- Der Auftraggeber kann der Verarbeitung seiner Daten jederzeit widersprechen.
7. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsstellung einverstanden.